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Welche Vorschriften müssen Gebäudereiniger bei der Arbeit auf Leitern beachten?

Steighilfen wie Leitern finden in der Gebäudereinigung vor allem in der Glasreinigung Anwendung. Allgemein ist es bei Innen- und Außenarbeiten am Objekt notwendig Stellen zu erreichen die oberhalb der eigenen Armlänge liegen. In der Unterhaltsreinigung ist durch die Gefährdungsbeurteilung oft die Arbeit auf Leitern oder anderen Steighilfen durch eine Höhenbegrenzung ausgeschlossen. Diese gelten dann als Sonderreinigung. Hierfür und für andere Reinigungsarbeiten an hochgelegenen Orten ist eine Steighilfe oft unerlässlich. Jedoch sollten Gebäudereiniger bei der Verwendung die Vorschriften der BG BAU beachten.

Reinigen auf Leitern und Steighilfen: Das müssen Gebäudereiniger beachten

Für Gebäudereiniger oder Reinigungskräfte allgemein gelten keine anderen Regeln für die Verwendung von Leitern als in anderen Branchen. Die BG BAU unterscheidet hier nicht nach Branchen. Bitte beachten Sie die individuelle Gefährdungsbeurteilung! Grundsätzlich gilt:

  1. Sie sollten immer das sicherste Arbeitsmittel verwenden.

Dieser Grundsatz ist allgemeingültig und gilt somit auch für Steighilfen. Das bedeutet, dass Sie ein Gerüst oder Hubarbeitsbühne der Leiter vorziehen sollten. Noch sicherer ist es, auf dem Boden zu bleiben mit Hilfe von Stangensystemen. Mehr Informationen zu den verschiedenen Steighilfen und deren Alternativen erhalten Sie hier. In der Realität sieht es so, dass die sicherste Steighilfe nicht immer verfügbar oder rentabel ist. Denn auch bei den Reinigungsarbeiten in der Höhe gilt es zügig und exakt zu arbeiten. Die Zeit, um sich auf die Suche nach einer anderen Steighilfe statt einer wackeligen Leiter zu machen, hat nicht jeder. Dennoch sollten Sie Risikominimierung anstreben. Plattformleitern beispielsweise sind laut BG BAU gewöhnlichen Stehleitern vorzuziehen.

  1. Prüfen Sie Ihr Arbeitsmittel vor Verwendung auf eventuelle Mängel.

Diese Regel kann ebenfalls grundlegend angewendet werden. Unterziehen Sie Werkzeuge oder Arbeitsmittel einer kurzen Sichtprüfung. Rufen Sie sich diese Regel auch unter Zeitdruck öfter ins Gedächtnis zurück. Spätestens wenn die Leiter kippt, weil zum Beispiel ein Fuß fehlt, werden Sie daran denken.

Wie arbeiten Gebäudereiniger sicher auf Leitern?

In der Gebäudereinigung – egal ob in Innen- oder Außenbereich – sind die gleichen Regeln für die Arbeit auf Leitern einzuhalten wie in anderen Branchen. Achten Sie darauf, immer mit beiden Füßen auf derselben Sprosse oder Plattform zu stehen. Die BG-Vorschrift erlaubt es von dieser Regel in sehr engen Bereichen abzuweichen.

Standhöhe und Arbeitszeit beachten

Achtung: länger andauernde Arbeiten sind nur bis zu einer Standhöhe von 2 Metern zulässig! Das bedeutet, in Innenräumen mit durchschnittlicher Deckenhöhe müssen Sie bei Reinigungsarbeiten auf der Leiter nicht zwingend die Uhr im Blick behalten. Liegt Ihre Standhöhe in hohen Räumen oder außen am Objekt zwischen 2 und 5 Metern, lassen Sie sich nach 2 Stunden von einem Kollegen ablösen. Laut Vorschrift darf pro Arbeitsschicht für maximal 2 Stunden auf dieser Höhe gearbeitet werden. Oberhalb von 5 Metern Höhe suchen Sie sich besser eine Alternative, denn ab dieser Höhe sind Leitern unzulässig. Das gilt grundsätzlich auch, wenn Sie die Leiter benutzen, um zu einem höhergelegenen Arbeitsplatz zu kommen. Das bedeutet, wenn Sie Tätigkeiten auf dem in 5 Meter Höhe liegenden Hausdach durchführen wollen – Dachrinnenreinigung, Dachpfannenreinigung, Solarreinigung, Glasreinigung – müssen Sie ein Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne nutzen. Ausnahme: Die Überwindung der 5 Meter Grenze findet nur sehr selten statt.

Wann darf in der Gebäudereinigung nicht auf der Leiter gearbeitet werden?

Gebäudereiniger dürfen nicht auf der Leiter arbeiten:

  1. Oberhalb von 5 Metern.
  2. Länger als 2 Stunden in einer Höhe von 2–5 Metern.
  3. Wenn die Gefährdungsbeurteilung dies ausschließt.

Gefährdungsbeurteilung für Gebäudereiniger

Vor allem für die Unterhaltsreinigung wird in der Gefährdungsbeurteilung oft eine Arbeitshöhe bis maximal 1,80 m festgesetzt. Dies hat verschiedene Gründe. 

Nutzungsreichweite: Innenräume wie Büros, Klassenzimmer, Wartezimmer, Eingangsbereiche, Flure und so weiter werden gewöhnlich in der Höhe bis maximal Armlänge des Raumnutzers genutzt und somit auch verschmutzt. Daher ist es für die Unterhaltsreinigung nicht notwendig oberhalb dieser Grenze, die oft bei ca. 1,80 m gezogen wird, zu reinigen. 

Verfügbarkeit: Eine Steighilfe müsste von der Reinigungskraft permanent mit sich geführt werden. Das ist umständlich und zeitraubend.

Kosten: Auch aus Kostengründen ist es sinnvoll die Arbeitshöhe in der Unterhaltsreinigung zu begrenzen. Der Mehraufwand durch die Verwendung von Steighilfen nähme viel Zeit in Anspruch. Dies würde schlussendlich zu höheren Kosten führen.

Unterhaltsreinigung in der Höhe ist Sonderreinigung

Oberhalb von 1,80 m wird demnach verschmutzungsgerechter und seltener gereinigt im Rahmen einer Sonderreinigung. Nachlesen können Sie diese Infos auch im Blickpunkt 1.2022 des Innungsverbandes der Gebäudedienstleister. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Die Inhalte dieser Seiten dienen lediglich der Information, sie ersetzen nicht das vollständige Regelwerk der BG BAU. Bitte informieren Sie sich individuell über zu beachtende Vorschriften und Gefährdungsbeurteilungen.