Kiehl ARCANDIS-Shine Neutraler Klarspüler optimal für Geschirrspülmaschinen
Vorteile
- hochkonzentrierter, neutraler Klarspüler für gewerbliche Geschirrspülmaschinen
- schnelle, streifen- und fleckenfreie Trocknung des Spülgutes
- schaumarm eingestellt, deswegen selbst bei höherer Konzentration verringertes Aufschäumen
- sorgt für einwandfrei glänzendes Geschirr
Der ARCANDIS-Shine Neutraler Klarspüler ist in folgenden Ausführungen erhältlich:
- 10 Liter Kanister
- 20 Liter Kanister
Anwendungsbereich
Für alle Arten von alkalibeständigem Spülgut aus Porzellan, Glas, Edelstahl und Kunststoff.
Anwendung
Vor der Erstanwendung ist die Materialverträglichkeit an unauffälliger Stelle zu überprüfen.
Maschinelle Geschirr-Reinigung:
Die Dosierwerte liegen zwischen 0,2‒0,5 g/L Wasser.
Die Dosierung erfolgt über eine maschinenintegrierte Dosiervorrichtung oder über programmierbare KIEHL-Dosiergeräte. Um das bestmögliche Trocknungsergebnis zu erzielen, wird die Dosierung entsprechend den objektspezifischen Bedingungen (Wasserhärte, Verschmutzungsgrad, Maschinentyp) von einem KIEHL-Servicetechniker eingestellt. Verbrauch: keine Angabe möglich.
Der Verbrauch ist abhängig von den objektspezifischen Bedingungen und Vorgaben. Ein optimales Reinigungsergebnis wird in Kombination mit ARCANDIS-Eco oder ARCANDIS-Classic sichergestellt.
Hinweise: Für die nicht sachgemäße oder nicht fachgerechte Anwendung und daraus entstehende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Kein Verbraucherprodukt nach 1999/44/EG Art. 1!
Produktzusammensetzung (nach 648/2004/EG)
- Nichtionische Tenside 5–15 %, Lösungsvermittler, Lebensmittelfarbstoff, Konservierungsmittel (Benz-, Methylisothiazolinone).
- pH-Wert (Konzentrat): ca. 7
- pH-Wert (Gebrauchslösung): ca. 7
Produkteigenschaften
Gebindegrößen: | 10 Liter Kanister / 20 Liter Kanister |
Aggregatzustand: | flüssig |
Geruch: | charakteristisch |
Farbe: | blau |
pH-Wert (bei 20 °C): | ca. 7,0 |
VE: | 1 Kanister |
VE 10 L Kanister Palette: | 60 Kanister |
VE 20 L Kanister Palette: | 36 Kanister |
Pflichthinweise
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].