Kiehl Profless-Konzentrat Oberflächenreiniger, kennzeichnungsfrei
Vorteile
- materialschonender Oberflächenreiniger für die tägliche Unterhaltsreinigung
- schnell und wirtschaftlich anwendbar
- trocknet schnell und streifenfrei ab Frei von aggressiven Inhaltsstoffen
- kennzeichnungsfrei nach CLP-Verordnung
Der Profless-Konzentrat Oberflächenreiniger ist in folgenden Ausführungen erhältlich:
- 1 Liter Flasche
- 2 Liter Flasche
Anwendungsbereich
Auf wasserbeständigen Oberflächen und Gegenständen anwendbar.
Anwendung
Vor der Erstanwendung ist die Materialverträglichkeit an unauffälliger Stelle zu überprüfen. 1 Dosierung = 30 ml.
Herstellen der Gebrauchslösung: 500-ml-Sprühflasche bis zur Markierung mit kaltem Wasser füllen und 1 Dosierung aus der 1-L-Konzentratflasche oder über ein Kiehl-Dosiersystem (z. B. DosiExpress) dazu geben. 2-L-Gebinde mit geeignetem Kiehl-Dosiersystem (z. B. DosiStation, Arcantec, DosiJet) verwenden.
Unterhaltsreinigung (Sprühflasche, aerosolfrei): Fläche mit Gebrauchslösung benetzen und mit Tuch oder nicht abrasiven Schwamm bearbeiten. Verbrauch: 5,0 ml/m².
Hinweise: Für die nicht sachgemäße oder nicht fachgerechte Anwendung und daraus entstehende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Kein Verbraucherprodukt nach 1999/44/EG Art. 1! Richtige Dosierung spart Kosten und schont die Umwelt. Verpackungsmaterial ist recyclebar.
Produktzusammensetzung (nach 648/2004/EG)
- Nichtionische Tenside < 5 %, amphotere Tenside < 5 %, wasserlösliche Lösungsmittel, Hautschutzkomponenten, Farbstoffe, Duftstoffe, Konservierungsmittel (Phenoxyethanol, Benzisothiazolinone).
- pH-Wert (Konzentrat): ca. 8,5
- pH-Wert (Gebrauchslösung): ca. 8
Produkteigenschaften
Gebindegrößen: | 1 Liter Flasche / 2 Liter Flasche |
Aggregatzustand: | flüssig |
Geruch: | angenehm |
Farbe: | blau |
pH-Wert (bei 20 °C): | ca. 8,5 |
VE 1 L Flasche: | 4 Flaschen / Karton |
VE 2 L Flasche: | 3 Flaschen / Karton |
VE 1 L Flasche Palette:: | 130 Kartons |
VE 2 L Flasche Palette: | 112 Kartons |
Pflichthinweise
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].